Die Richter am Landgericht Dresden verhängten Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, er konnte ein Alibi für die Tatnacht vorweisen. Bei der Verhandlung ging es um einen der aufsehenerregendsten Juwelendiebstähle Deutschlands. Am 25. November 2019 waren mehrere Täter in den frühen Morgenstunden durch ein vergittertes Fenster in das historische Grüne Gewölbe eingedrungen. Mit einer Axt schlugen sie 56 Mal auf eine Glasvitrine ein und erbeuteten daraus 21 Schmuckstücke aus der Zeit Augusts des Starken (1670-1733).

Dresden Prozess gegen Juwelendiebe vom Grünen Gewölbe

Prozess gegen die Juwelendiebe in Dresden (Archivbild vom 30.08.2022)

Die Kunstschätze waren mit insgesamt insgesamt 4300 Diamanten und Brillanten besetzt, darunter der “Sächsische Weiße”, ein Diamant mit 48 Karat. Gemeinsam bilden die Schmuckstücke den sächsischen Staatsschatz, den die Herrscherfamilie der Wettiner über mehrere Generationen zusammengetragen hat. Gesamtwert: mehr als 116 Millionen Euro.

Bei ihrer Aktion verursachten die Täter mehr als eine Million Euro Schaden. Neben den Zerstörungen im Grünen Gebäude setzten sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt in Brand und zündeten in der Tiefgarage eines Wohnhauses eines der Fluchtautos an, um ihre Spuren zu verwischen. Dabei wurden zahlreiche weitere Autos zerstört oder beschädigt.

Razzia, Deal und Rückgabe der Juwelen

Nach einer Groß-Razzia mit 1600 Polizisten überführte eine nach dem Raub gebildete Sonderkommission im November 2020 mehrere Mitglieder des Berliner Remmo-Clans, einer arabischstämmigen Großfamilie. Insgesamt sechs Tatverdächtige wurden bis August 2021 festgenommen. Sie waren zum Zeitpunkt des Überfalls zwischen 22 und 28 Jahren alt. Einer von ihnen musste sich bereits 2020 wegen des Einbruchdiebstahls im Berliner Bode-Museum verantworten und wurde rechtskräftig verurteilt.

Im August 2022 kam es zu einem Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Rückgabe der Schmuckstücke gegen Straferleichterung. Dieser führte am 16. Dezember 2022 kurz vor Mitternacht zur Rückgabe des Schmucks in einer Berliner Anwaltskanzlei. Im Januar 2023 gaben fünf der sechs Angeklagten ihre Beteiligung an dem Raub zu und zeigten Reue. Die Verteidigung verlangte für sie Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe und verwies auf mangelnde Sicherheitsmaßnahmen des Museums, die die Tatausführung “zumindest begünstigt” hätten.

Eine prächtige Glasvitrine voller funkelnder Kunstschätze

Die Vitrine im Juwelenzimmer des Grünen Gewölbes vor dem Überfall

Nach wie vor fehlen drei der Schmuckstücke, andere sind unvollständig und wurden durch falsche Lagerung oder das Entfernen einzelner Teile beschädigt. Die bei dem Raub beschädigte Brillanten-Epaulette etwa mit dem “Sächsischen Weißen” und die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste bleiben weiter verschwunden. Der Arbeitsaufwand für die Restaurierung wird auf rund 126.000 Euro beziffert, den Ersatz der fehlenden Steine nicht eingerechnet. Der Freistaat Sachsen hatte vor Gericht Schadensersatz in Höhe von fast 89 Millionen Euro geltend gemacht – für die noch fehlenden und beschädigten Schmuckstücke sowie für Reparaturen.

pj/nf (epd/dpa)