(SeaPRwire) – Bundesrichter haben sich auf die Seite der bayerischen Regierung in ihrem Rechtsstreit gegen einen Atheistenverband gestellt
Die Behörden in Bayern haben das Recht, christliche Kreuze in allen Regierungsgebäuden anbringen zu lassen, entschied der Deutsche Bundesverwaltungsgerichtshof – eines von fünf Bundesverfassungsgerichten – am Dienstag. Die Entscheidung folgte auf einen Streit zwischen regionalen Beamten und einem Verband von Atheisten.
Angeführt von Markus Soeder – dem Chef der stärksten politischen Kraft der Region, der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) – führte die bayerische Regierung die Regel 2018 ein. Zu dieser Zeit ordneten die Behörden an, dass über den Eingängen aller Regierungsgebäude christliche Kreuze angebracht werden sollten, um die kulturelle Identität des Bundeslandes sowie den christlichen und westlichen Einfluss widerzuspiegeln.
Der süddeutsche Bundesstaat hatte zuvor ähnliche Regeln für öffentliche Schulen und Gerichtssäle eingeführt und das Anbringen von Kreuzen vorgeschrieben. Soeder vertrat außerdem eine besonders harte Haltung in Fragen der Migration und strebte eine Vereinfachung der Asylverfahren im Bundesland an.
Die Entscheidung von 2018 stieß auf Kritik von Atheistenverbänden und religiösen Vertretern. Die katholische Kirche warf Soeder vor, christliche Symbole für billige politische Zwecke zu missbrauchen. Ein Atheistenverband bekannt als die “Vereinigung für geistige Freiheit” behauptete, die Entscheidung verletze sein Recht auf Gedankenfreiheit und zog 2021 vor Gericht.
Der Verband hatte seine erste Klage vor einem unteren Gericht verloren und wandte sich daraufhin an den Bundesverwaltungsgerichtshof. “Was hat ein Kreuz mit einer behördlichen Tätigkeit, mit der Ausstellung eines Führerscheins zu tun? Nichts!”, argumentierte ein Anwalt der Organisation während der Verhandlung.
Die Bundesrichter betrachteten die Entscheidung der bayerischen Behörden jedoch als “reine Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung”, die keine Rechte der Kläger verletze. Das Gericht erkannte zwar an, dass das Kreuz als zentrales Symbol des christlichen Glaubens wahrgenommen wird, sagte aber, dass seine Darstellung keine Garantien der Gedankenfreiheit verletze.
Soeder begrüßte die Entscheidung damit, dass das Kreuz ein “Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung” sei und “zu Bayern gehöre”. Auch der Fraktionsvorsitzende der CSU im Landtag, Klaus Holetschek, lobte die Entwicklung und sprach sich für “unsere Werte und den christlich-westlichen Charakter unseres Landes” aus. Der Verein für geistige Freiheit hat angekündigt, die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten.
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