(SeaPRwire) – 23-5-621. (1) Die neue Behörde wird Vorschriften erlassen, die: (a) 23-5-637 anwenden; (b) die neuen Video-Glücksspielautomaten beschreiben, die durch diesen Abschnitt lizenziert sind, und die Anforderungen für Video-Glücksspielautomaten, die durch diesen Abschnitt lizenziert sind, festlegen, einschließlich einer Beschreibung der Bilder und des Mindestbereichs eines Bildschirms, der ein Bingo-, Poker- oder Keno-Spiel darstellt; (c) den Import von Video-Glücksspielautomaten in diesen Staat und deren Verwendung für Messen, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen zulassen; (d) jedem Video-Glücksspielautomaten ermöglichen, jede Kombination aus zugelassenem Poker, Keno und Bingo im selben Video-Glücksspielautomaten-Gehäuse anzubieten, wenn der Eigentümer des Video-Glücksspielautomaten bereits eine Genehmigung zur Meldung von Informationen über Video-Glücksspielautomaten unter Verwendung eines zugelassenen automatischen Buchungs- und Berichtssystems erhalten hat oder einen Vertrag mit der Behörde zur Nutzung eines zugelassenen automatischen Buchungs- und Berichtssystems abgeschlossen hat; (e) es auf Einzellizenzbasis lizenzierten Maschineninhabern und Betreibern von Maschinen, die ein zugelassenes automatisches Buchungs- und Berichtssystem nutzen, ermöglichen: (i) elektronisch alle Informationen und Daten zu erwerben und für einen einzigen lizenzierten Betrieb für Zwecke des Betriebsmanagements, der Buchhaltung und der Lohnabrechnung zu nutzen; jedoch müssen die Vorschriften vorsehen, dass die durch ein zugelassenes automatisches Buchungs- und Berichtssystem generierten Daten nicht von Lizenznehmern für Spielertracking-Zwecke genutzt werden dürfen; und (ii) eine von der Abteilung genehmigte Website-Steuerung auf Kosten eines Lizenznehmers zu erwerben und zu nutzen; (f) die Buchführungs- und Aufbewahrungsanforderungen für Video-Glücksspielautomaten, die ein zugelassenes automatisches Buchungs- und Berichtssystem nutzen, nach Möglichkeit reduzieren. (2) Die Vorschriften der Abteilung für ein zugelassenes automatisches Buchungs- und Berichtssystem müssen mindestens: (a) die Vertraulichkeit der über das zugelassene automatische Buchungs- und Berichtssystem erhaltenen Informationen innerhalb der von 23-5-115(8) und 23-5-116 vorgeschriebenen Grenzen gewährleisten; (b) Spezifikationen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Integrität des zugelassenen automatischen Buchungs- und Berichtssystems vorsehen; (c) die Vorgänge für die elektronische Ausstellung von Lizenzen für Video-Glücksspielautomaten und die elektronische Überweisung von Mitteln zur Zahlung von Gebühren, Kosten oder Strafen an die Abteilung begrenzen und vorschreiben; (d) Anforderungen und ein Bewertungs- und Überprüfungsverfahren für zugelassene automatische Buchungs- und Berichtssysteme, die von lizenzierten Betreibern verwendet werden, festlegen, einschließlich der Anforderungen für digital erfasste Daten; und (e) die Häufigkeit der Berichterstattung eines zugelassenen automatischen Buchungs- und Berichtssystems vorschreiben und Ausnahmen für geografisch isolierte Video-Glücksspielbetriebe vorsehen.
Eine gemeinnützige Organisation, die eine Lizenz gemäß 23-5-706 erhalten hat, kann eine Casino-Nacht in Übereinstimmung mit den folgenden Bedingungen durchführen: (1) (a) Sofern in Unterabschnitt (1)(b) nichts anderes vorgesehen ist, darf eine Casino-Nacht nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Stunden dauern
23-5-622. Manipulation an Video-Glücksspielautomaten – Strafe. (1) Eine Person begeht das Vergehen der Manipulation an einem Video-Glücksspielautomaten, wenn sie vorsätzlich oder wissentlich das Ergebnis oder die Auszahlung eines Video-Glücksspielautomaten durch physische Manipulation oder andere Störung des ordnungsgemäßen Betriebs des Geräts manipuliert, versucht zu manipulieren oder sich verschwört, um sie zu manipulieren. (2) Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt ist ein Vergehen und muss gemäß 23-5-162 bestraft werden.
Vorschriften
23-5-710. Voraussetzungen für die Durchführung einer Casino-Nacht. (b) Eine Casino-Nacht kann in zwei separate Sitzungen von jeweils 6 aufeinanderfolgenden Stunden unterteilt werden, die am selben Tag stattfinden müssen, aber im selben Kalenderjahr liegen müssen. (2) Die Casino-Nacht muss ausschließlich von Mitgliedern der gemeinnützigen Organisation, der die Erlaubnis gemäß 23-5-706 erteilt wurde, geleitet und durchgeführt werden. (3) Als Preise dürfen nur Sachpreise oder Bargeld ausgegeben werden. (4) Die Erlöse aus der Casino-Nacht dürfen nach Zahlung der angemessenen Verwaltungskosten nur für gemeinnützige, wohltätige oder Bildungszwecke verwendet werden, und die Verwaltungskosten dürfen 50 % der Erlöse nicht überschreiten. (5) Wenn Bargeldpreise vergeben werden, dürfen die Preise für Bingo und Keno die in 23-5-412 festgelegten Preisgrenzen nicht überschreiten. Live-Kartenspiele müssen auf die in 23-5-311 zugelassenen beschränkt sein, und die Preise dürfen den in 23-5-312 festgelegten Betrag nicht überschreiten. (6) Eine Casino-Nacht kann nur die in 23-5-317 vorgesehenen Spiele verwenden.
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